Satzung
§ 1 Name, Sitz und Arbeitsgebiet
Der Verein führt den Namen ABL – Arbeitnehmer-Lohnsteuerberatung – Lohnsteuerhilfeverein. Er ist in das Vereinsregister eingetragen und trägt den Zusatz „e.V.“. Die Abkürzung ABL ist Namensbestandteil.
Der Verein hat seinen Sitz in Niederkassel. Das Arbeitsgebiet des Vereins ist der Geltungsbereich des Grundgesetzes.
§ 2 Zweck des Vereins
Der Verein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern. Sein Zweck ist ausschließlich die Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG für seine Mitglieder. Er ist ein Idealverein im Sinne des § 21 BGB.
§ 3 Mitglieder
Mitglied kann jeder Arbeitnehmer im Arbeitsgebiet des Vereins werden. Andere Personen dürfen Mitglied werden, wenn ihre Mitgliedschaft dazu beiträgt, den gesetzlich festgelegten Vereinszweck zu verwirklichen.
§ 4 Beginn der Mitgliedschaft
Der Beitritt ist schriftlich zu erklären. Vor Abgabe der Erklärung sind dem Mitglied die Satzung und die Beitragsordnung bekannt zu geben. Der Vorstand kann den Beitritt innerhalb von vier Wochen verweigern.
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss, Streichung oder Tod.
Der Austritt ist nur zum Ende eines Geschäftsjahres möglich. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate (per Einschreiben).
Ein Ausschluss kann bei groben Verstößen gegen die Satzung durch den Vorstand erfolgen.
Eine Streichung erfolgt bei Beitragsrückstand trotz zweimaliger Mahnung.
§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Berechtigung zur Beratung gemäß der Satzung.
Verpflichtung zur Aushändigung aller erforderlichen Unterlagen.
Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
Verpflichtung zur Beitragszahlung.
§ 7 Mitgliedsbeitrag
Es wird ein einheitlicher Jahres-Mitgliedsbeitrag sowie eine einmalige Aufnahmegebühr erhoben. Der Beitrag ist sozial gestaffelt. Die Folgebeiträge sind jährlich am 20. Januar fällig. Ab dem 30. April wird eine Säumnisgebühr von 5 € erhoben.
§ 8 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 9 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§ 10 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ und findet mindestens einmal jährlich statt. Die Einberufung erfolgt schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen. Sie ist unter anderem zuständig für die Wahl des Vorstands, Entlastungen und Satzungsänderungen.
§ 11 Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und einem Stellvertreter. Beide sind einzeln vertretungsberechtigt. Die Wahl erfolgt für die Dauer von 8 Jahren.
§ 12 Satzungsänderung
Änderungen bedürfen einer Mehrheit von 3/4 der erschienenen Mitglieder in einer eigens hierfür einberufenen Versammlung.
§ 13 Verpflichtung gegenüber der Aufsichtsbehörde
Der Verein lässt seine Geschäftsführung jährlich durch Geschäftsprüfer prüfen und leitet den Bericht an die zuständige Oberfinanzdirektion weiter.
§ 14 Beratung der Mitglieder
Die Beratung findet ausschließlich in Beratungsstellen durch sachkundige Personen statt. Handakten werden für die Dauer von sieben Jahren aufbewahrt.
§ 15 Haftung und Versicherung
Der Verein schließt für Beratungsfehler eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe ab. Schadensersatzansprüche verjähren in drei Jahren.
§ 16 Auflösung des Vereins
Die Auflösung benötigt eine 3/4 Mehrheit. Bei Auflösung fällt das Restvermögen an eine gemeinnützige Einrichtung.
§ 17 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz des Vereins (Amtsgericht Siegburg).
Stand der Satzung: 31.10.2005 *) Hinweis: Der Verein ist verpflichtet, die Bezeichnung „Lohnsteuerhilfeverein“ im Namen zu führen.
